Bedingungen und Konditionen

Bedingungen für den E-Bike-Verleih

1. Definitionen

VERMIETER; Der Eigentümer des e-Bikes, e-Velo Gers

MIETER: Die Partei, die das E-Bike mietet.

Beifahrer: jeder Erwachsene oder Minderjährige, der auf dem Beifahrersitz des gemieteten E-Bikes befördert wird.

E-Bike: umfasst das E-Bike, das gesamte Zubehör und die im Mietpreis enthaltene Ausrüstung.

2. Elektrofahrrad-Ausrüstung und -Zubehör

Die RENTAL Elektrofahrräder werden mit folgendem Zubehör vermietet:

  • Warnglocke
  • Vordere und hintere Lichter
  • Helm (wenn der MIETER ihn nicht zur Verfügung stellt)
  • Sicheres Schloss
  • Zusätzlicher Helm für den Beifahrer (wenn der LESSEE ihn nicht zur Verfügung stellt)

Das RENTAL Elektrofahrrad und alle oben genannten Gegenstände werden im Folgenden als E-BIKE bezeichnet.

3. Stichtagsregelung und Rückforderung

Für die Übernahme des (der) E-BIKES muss der LESER folgendes vorlegen:

  • Eine Kaution in Höhe von 800 Euro für jedes E-Bike. Diese kann in bar, mit einem französischen Bankscheck oder bei Online-Buchung über Stripe gezahlt werden. Alternativ kann der MIETER dem VERMIETER auch gültige Kreditkartendaten zur Verfügung stellen.
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des LESSEE
  • Akzeptanz der Bedingungen und Konditionen

Kopien des Ausweises und der Kreditkartendaten werden bei Rückgabe des Elektrofahrrads/der Elektrofahrräder vernichtet.

Die MIETE tritt in Kraft, wenn der MIETER das/die E-BIKE(s) in Empfang nimmt. Alle Risiken, die mit dem (den) gemieteten E-BIKE(s) verbunden sind, werden übertragen, wenn das (die) E-BIKE(s) an den MIETER geliefert wird (werden), der sie dann unter der vollen Verantwortung des MIETERS übernehmen wird.

Der MIETER verpflichtet sich, das E-BIKE (S) mit Sorgfalt für den vorgesehenen Zweck zu benutzen, für seine Wartung zu sorgen, für alle Schäden, die am E-BIKE (S) verursacht werden, sowie für Bußgelder und Kosten für Verkehrsverstöße aufzukommen.

Bei Rückgabe des/der E-BIKE(s) wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet, sobald bestätigt wurde, dass keine Schäden oder Verluste aufgetreten sind.

Der Mieter ist für die Sicherheit des E-Bikes verantwortlich. Es wird ein hochwertiges Schloss zur Verfügung gestellt, das immer verwendet werden sollte, wenn das E-BIKE unbeaufsichtigt gelassen wird. Im Falle eines Diebstahls des E-BIKEs haftet der MIETER für die vollen Ersatzkosten.

Wenn der MIETER sich für die Bruch-/Diebstahlgarantie entscheidet, ist er gegen teilweisen oder vollständigen Bruch, Diebstahl durch Überfall, Einbruchdiebstahl oder wenn das Fahrrad an einem festen Punkt befestigt ist, geschützt. Bei Bruch wird eine Selbstbeteiligung von 10 % der Reparaturkosten, mindestens jedoch 10 €, und bei irreparablem Bruch oder Diebstahl eine Selbstbeteiligung von 10 % des Wertes des Fahrrads in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden Sie in den Garantiebedingungen auf unserer Website evelogers.com oder im Geschäft.

Der Diebstahl des E-BIKE ist bei der Polizei anzuzeigen und dem VERMIETER eine Kopie der polizeilichen Anzeige auszuhändigen.

Dieser VERTRAG ist nur für die Dauer der Vermietung gültig. Wenn der MIETER das E-BIKE (S) über diesen Zeitraum hinaus behält, ohne seine Situation geregelt zu haben, verliert er den Vorteil aller im VERTRAG vorgesehenen Garantien.

Der MIETER bestätigt, das/die E-BIKE(s) in einwandfreiem Zustand und mit der Grundausstattung erhalten zu haben. Der MIETER erklärt, persönlich frei gewesen zu sein, um die Ausrüstung zu überprüfen.

Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrrad am Ende der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer an den VERMIETER zurückzugeben.

Abholung in den Räumlichkeiten des VERMIETERS zwischen 08:00 und 09:00 Uhr. Rückgabe zwischen 16:00 und 17:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses.

Die Übergabe am Standort des MIETERS erfolgt nach Vereinbarung zwischen 09:00 und 10:00 Uhr. Der VERMIETER wird das/die E-BIKE(s) zwischen 17:00 und 18:00 Uhr am letzten Tag der MIETUNG abholen.

 

4 Zahlung

Die gesamte MIETE ist im Voraus zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden alle gängigen Kreditkarten, Paypal oder französische Schecks, ausgestellt auf e-Velo Gers (VERMIETER) oder Bargeld akzeptiert.

  • Die Miete wird vollständig zurückerstattet, wenn sie vor 8 Uhr am Tag der Anmietung storniert wird.
  • Bei Stornierungen nach 0800 werden 50 % der Kosten erstattet.
  • Bei Nichterscheinen wird keine Erstattung gewährt.
5. E-Bike Nutzung

Der MIETER bestätigt, dass er in der Lage ist, das E-BIKE zu benutzen und das/die E-BIKE(s) zu fahren. Es wird eine Einweisung in die Nutzung des Fahrrads gegeben. Die E-BIKES werden mit Ladegerät vermietet. Es liegt in der Verantwortung des MIETERS sicherzustellen, dass er die Grenzen des Fahrrads, die Reichweitenanzeige und die Fahrt innerhalb der jeweiligen Reichweite versteht.

Der MIETER verpflichtet sich, das/die E-BIKE(s) nicht zu verleihen oder einer anderen Person zu gestatten, damit zu fahren. Durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem VERMIETER und dem MIETER ist der Verleih oder die Untervermietung des/der E-BIKE(s) streng verboten.

Nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Parteien ist es dem MIETER strengstens untersagt, im Falle einer Panne mechanische Anpassungen am E-BIKE vorzunehmen, mit Ausnahme der Reparatur einer Reifenpanne oder des Austausches des Schlauches. Aus jedem anderen Grund muss der MIETER e-Velo Gers (0610455638) innerhalb einer Frist benachrichtigen.

Der MIETER verpflichtet sich, das E-BIKE mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte zu benutzen, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, der Straßenverkehrsordnung und den herrschenden Bedingungen. Das Tragen eines Helms wird vom VERMIETER dringend empfohlen.

Wenn das/die E-BIKE(s) abgestellt und unbeaufsichtigt gelassen wird/werden, muss das/die E-BIKE(s) sicher an einem unbeweglichen Gegenstand verschlossen werden, und zwar so, dass das Schloss nicht ohne weiteres entfernt werden kann. Im Falle eines Diebstahls des E-BIKE(s) oder eines Teils davon hat der MIETER den VERMIETER unverzüglich zu benachrichtigen und bei der örtlichen Polizei Anzeige zu erstatten, wobei er dem VERMIETER eine Kopie der abgegebenen Erklärung/Meldung zukommen lässt.

Die Benutzung des E_BIKE darf nur bei Tageslicht erfolgen. Wenn der MIETER das E-BIKE während der Dunkelheit benutzt, versteht und akzeptiert der MIETER die volle Verantwortung für alle Risiken.

Mechanische Hilfe ist in diesem MIETVERTRAG in einem Umkreis von 1 bis 30 km (vom Standort des MIETERS) für Reparaturen vorgesehen, die zu einer Fahruntüchtigkeit führen (gerissene Kette, nicht reparierbare Reifenpanne, verbogene Felge, defekte Bremsen) und unter der Voraussetzung, dass sich der MIETER in einem für Kraftfahrzeuge zugänglichen Gebiet befindet. Im Falle einer Beschädigung des E-Bikes oder eines mechanischen Defekts, der auf einen Missbrauch oder eine Fahrlässigkeit des MIETERS zurückzuführen ist, wird eine Gebühr von 100 Euro für die Abholung des E-Bikes erhoben.

Der VERMIETER ist nicht verantwortlich für die Wiedererlangung des/der E-BIKE(s) im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle des VERMIETERS liegt, und zwar:

  • Fähigkeit des LESSEE - der LESSEE ist nicht in der Lage, das E-BIKE effektiv zu fahren.
  • Fahrplan - der MIETER hält seinen Fahrplan nicht ein und muss die Fahrt abbrechen und das Fahrrad nicht auf dem Gelände des VERMIETERS zurückgeben.
  • Batterieentladung - Routenplanung und -vorbereitung lassen den LESSEE ohne Strom zurück.
  • Müdigkeit - der LESSEE ist nicht in der Lage, effektiv Fahrrad zu fahren.
  • Unfall - wenn ein Unfall die Weiterreise verhindert.

E-BIKE(s) werden in einem verkehrssicheren Zustand gehalten: es liegt in der Verantwortung des MIETERS, das E-BIKE(s) bei der Lieferung und vor Fahrtantritt zu überprüfen

Beabsichtigt ein MIETER, einen Fahrgast in einem Kindersitz oder auf einem Rad Runner-Fahrgastsitz zu befördern, so übernimmt der MIETER durch Annahme dieser Bedingungen die Risiken im Namen des Fahrgastes.

6. Verbot

Es ist dem MIETER untersagt

  • Änderungen an dem/den RENTAL E-BIKE(s) oder mechanische Reparaturen vorzunehmen, mit Ausnahme von Reifenpannen.
  • Das E-BIKE an eine andere Partei weiterzuvermieten oder zu verleihen
  • Zur Beförderung von Personen, die nicht in diesem MIETVERTRAG enthalten sind
  • den MIETVERTRAG ohne Zustimmung des VERMIETERS zu verlängern
  • Um das E-BIKE für wettbewerbsorientierte Aktivitäten zu nutzen
  • Um das E-BIKE für Zwecke zu verwenden, für die es nicht vorgesehen ist
7. Versicherung Haftung Diebstahl

Für das/die betreffende(n) Miet-EBIKE(s) haftet der MIETER für alle Körperverletzungen, Todesfälle oder Sachschäden, die der MIETER Dritten während der Nutzung des/der Miet-EBIKE(s) zufügt, für das/die der MIETER anerkennt, das gesetzliche Sorgerecht zu haben, und zwar ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses MIETVERTRAGES und der Übernahme des/der Miet-EBIKE(s) durch den MIETER.

Nach den Artikeln 1382, 1383 und 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der MIETER für Schäden, die er Dritten zufügt.

Der VERMIETER haftet nicht für Schäden, die der MÄNNER im Zusammenhang mit der Nutzung des/der gemieteten E-BIKE(s) erleidet oder verursacht.

Der MIETER haftet nicht für die Folgen von versteckten Mängeln des/der E-BIKE(s), vorausgesetzt, dass der MÄNNER den Beweis für die vorgenannten Mängel erbringt.

Der MIETER erklärt, dass er versichert ist und verpflichtet sich, sich mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, wenn er Dritten einen Schaden zufügt, der aus der Nutzung des/der MIETE-BIKE(s) durch den MIETER resultiert. Durch die Annahme dieser Bedingungen bestätigt der MIETER, dass er die mit der Miete des/der E-BIKE(s) verbundenen Risiken ausreichend abgedeckt hat.

Im Falle einer Beschädigung durch Unfall, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäße Handhabung des MIET-E-BIKEs ist der MIETER für die Reparaturkosten verantwortlich. Im Falle eines Totalschadens oder Verlustes ist der MIETER für den Wiederbeschaffungswert des/der E-BIKE(s) verantwortlich. Wenn der MIETER die Schadens-/Diebstahlsgarantie in Anspruch nehmen möchte, siehe ARTIKEL 3

Außer in Fällen höherer Gewalt muss jeder Unfall so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, gemeldet werden.

Der MIETER, der diese Bedingungen nicht einhält, ist zu einer vom VERMIETER geschätzten Entschädigung verpflichtet.

Es wird dem MIETER (und dem Fahrgast) empfohlen, eine angemessene Versicherung abzuschließen, die eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Versicherung für den Verlust von Gegenständen und eine Reiserücktrittsversicherung umfasst. Der VERMIETER kann nicht verantwortlich gemacht werden für Krankheit, Verletzung oder Verlust/Beschädigung des Eigentums des MIETERS (oder des Fahrgastes) während der Nutzung des/der Miet-E-Bike(s).

8. Risiko

Der LESSE versteht und akzeptiert, dass das Mieten dieses E-BIKE(s) und die Teilnahme am Fahrradfahren den LESSE (& Passagier) vielen Gefahren aussetzt, die ein unvermeidbares Risiko des Todes, der Verletzung von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf schwere Wirbelsäulen- oder Kopfverletzungen) und des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum mit sich bringen können. Der LESSEE (& Passagier) versteht auch, dass der LESSEE (& Passagier) in guter körperlicher Verfassung sein sollte, um am Fahrradfahren teilzunehmen, und der LESSEE bestätigt, dass der LESSEE (& Passagier) keine bedeutenden gesundheitlichen Probleme hat, die ihn (oder den Passagier) von der Teilnahme am Fahrradfahren abhalten. Der MIETER (& Fahrgast) hat keine gesundheitlichen Probleme oder wurde mit einem gesundheitlichen Problem diagnostiziert, das den MIETER (oder Fahrgast) vom Radfahren abhält. Trotz der vorgenannten Risiken und Anerkennungen übernimmt der LESSE hiermit das gesamte Risiko der Verletzung oder des Verlustes des Lebens des LESSE und/oder des Fahrgastes und des Verlustes oder der Beschädigung von Eigentum, die sich aus dieser E-BIKE MIETE und der Teilnahme am Fahrradfahren ergeben. Der MIETER (& Beifahrer) ist sich des inhärenten Risikos bewusst, das mit der Nutzung dieses Leih-E-BIKEs verbunden ist und übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden oder Verletzungen, die daraus entstehen können.

In Anbetracht der Tatsache, dass der VERMIETER dem MIETER das/die E-Bike(s) vermietet, entbindet der MIETER den VERMIETER (e-Velo Gers) und die verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter oder Angestellten des VERMIETERS ausdrücklich und für immer von jeglicher Haftung oder Ansprüchen für Verletzungen, Krankheiten, Tod oder Verlust oder Beschädigung von Eigentum, die der Mieter während der Vermietung dieses E-Bikes und der Teilnahme am Fahrradfahren erleiden könnte.

Es ist die Absicht des MIETERS, den VERMIETER freizustellen und schadlos zu halten von jeglicher Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, Personenschäden oder den Verlust des Lebens, die durch Fahrlässigkeit des MIETERS verursacht wurden oder die auf Vertragsbruch, Garantieverletzung oder einer anderen rechtlichen Theorie beruhen. Mit der Unterzeichnung dieses MIETVERTRAGES erkennt der MIETER in vollem Umfang an, dass im Falle von Verletzungen, Krankheiten, Tod oder Schäden, die dem MIETER während der Anmietung des/der E_BIKE(s) oder der Teilnahme am Radfahren entstehen, der MIETER kein Recht hat, Ansprüche gegen den VERMIETER oder seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter oder Angestellten geltend zu machen oder einen Rechtsstreit zu führen.

9. Sicherheit & Kaution

Bei der Lieferung des E-BIKE(s) muss der MIETER eine Kaution hinterlegen (siehe Artikel 3). Wenn das E-BIKE (S) zurückgegeben wird, wird die Kaution an den MIETER zurückgegeben, abzüglich eventueller Schäden oder Abzüge, wie in diesem VERTRAG vorgesehen.

Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung des E-BIKE (S) haftet der MIETER für alle Kosten (siehe Artikel 3 für die Diebstahl-/Beschädigungsgarantie, wenn der MIETER sich für diese Option entschieden hat). Ein Leitfaden für die gängigsten Kosten findet sich unter https://evelogers.com/terms-conditions/. Normale Abnutzung wird nicht in Rechnung gestellt, schließt jedoch gebrochene Speichen, Felgen, verbogene Felgen, beschädigte Rahmen, Lenker, Sitze oder andere Teile ein, die durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder Stürze beschädigt wurden. Beschädigte Teile oder Komponenten werden nach Ermessen des VERMIETERS repariert/ersetzt, und der MIETER erklärt sich damit einverstanden, die regulären Werkstatt- und Einzelhandelspreise für ersetzte Komponenten zu zahlen.

Bei verspäteter Rückgabe eines E-Bikes (nach 17 Uhr) wird dem MIETER eine Gebühr von 10 Euro pro Fahrrad und Stunde in Rechnung gestellt.

Wenn das/die E-Bike(s) am Standort des MIETERS geliefert/abgeholt wird/werden, wird die Nichtverfügbarkeit (nach 1800) des/der E-Bikes/Mieter als verspätete Rückgabe behandelt und mit 10 Euro pro Stunde pro E-Bike berechnet.

Falls ein E-Bike in einem sehr schmutzigen Zustand zurückgegeben wird, weil es im Gelände bei Nässe/Schlamm benutzt wurde, muss der Mieter eine Gebühr von 25 Euro für die Reinigung zahlen. Normaler Straßenschmutz ist akzeptabel.

10. Zuweisung

Das mit dem/den E-BIKE(s) gelieferte Zubehör darf vom MIETER nicht entfernt oder verändert werden. Das (die) E-BIKE(s) kann (können) nicht als Sicherheit verwendet oder an eine andere Partei abgetreten werden. Der MIETER verpflichtet sich, in Bezug auf das/die MIETE-BIKE(s) kein dingliches oder sonstiges Recht zu Gunsten einer anderen Person zuzulassen, das die Nutzung des E-BIKE(s) beeinträchtigen oder die Verfügbarkeit oder das vollständige Eigentum des E-BIKE(s) für den VERMIETER einschränken könnte.

11. Rückgabe

Am Ende der in diesem VERTRAG vorgesehenen MIETZEIT und bei Nichtrückgabe des/der E-BIKE(s) oder bei Nichtbezahlung einer Teilrechnung bleibt der MIETER für das/die E-BIKE(s) im Besitz des MIETERS verantwortlich. Seine Rückgabe ist am Ende der vorgesehenen Mietdauer unter den in Artikel 314-1 des neuen Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen obligatorisch, ohne dass es einer förmlichen Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein bedarf, für die der MIETER kein Hindernis vorweisen kann.

12. Gerichtsbarkeit

Der MIETER und der VERMIETER erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung dieses VERTRAGES ergeben könnten, in die Zuständigkeit des Handelsgerichtes von Toulouse fallen.

Verstehen

Der MIETER ist sich der Bedeutung des Tragens eines Helms bewusst. Es wird empfohlen, dass ein Helm jederzeit getragen wird. Der NUTZER ist sich bewusst, dass diese Aktivität zu schweren Verletzungen führen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen der Wirbelsäule oder des Kopfes. Der MIETER nimmt zur Kenntnis, dass diese Aktivität zu Gefahren durch andere Fahrräder und den Verkehr oder die Straßenverhältnisse führen kann. Der VERMIETER hat alle Fragen des NUTZERS beantwortet.

Der NUTZER versteht auch, dass er nicht an dieser Aktivität teilnehmen sollte, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

Kosten (Euro HT) bei Verlust oder Beschädigung Ihres Leih-E-Bikes